Sachkundenachweis

Nun ist er also da, der geforderte Sachkundennachweis. Wenn auch die fachliche Qualifikation nicht mehr von „alten Hasen“ nachgewiesen werden muss, so ist das doch endlich ein Schritt in die richtige Richtung. Ab dem 01. März 2019 müssen nun auch Hausverwalter eine Zulassung nach § 34 der Makler- und Bauträger-VO haben. Sie müssen einen ausreichend hohen Versicherungsschutz und eine regelmäßige Fortbildung nachweisen. Außerdem dürfen sie in der Hausverwaltung nur qualifiziertes Personal beschäftigen (Sekretariat ausgenommen).

BW Immobilien erfüllt diese Bedingungen von Anfang an.