Neuverteilung der Maklerprovision

Am 01. Dezember 2020 ist das neue Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision in Kraft getreten. Danach muss die Courtage bzw. Provision nun zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen werden, auch in Schleswig-Holstein ist das nun der Fall. Diese Regelung wird vom Gesetzgeber, aber auch von den meisten Maklern als gerecht angesehen, da ein Makler ja in der Regel für beide Seiten tätig ist. In der Tat erbringt der Makler schon intensive Leistungen für den Verkäufer wie Wertermittlung, verkaufsgerechte Fotos, Werbekonzept, meist auch Erstellung des Energieausweises und Aufarbeitung der Grundrisse sowie Erstellung eines aussagekräftigen und zielgerichteten Exposés, bevor das Verkaufsangebot überhaupt veröffentlicht wird. In vielen Regionen der Bundesrepublik wird daher die Maklergebühr längst geteilt, in Schleswig-Holstein ist das bisher nur selten der Fall und wird sich nun ändern. Eine geringere Maklergebühr für den Käufer kann durchaus auch zu einer steigenden Nachfrage führen.