Verunsichert durch Widerrufsrecht?

Seit einigen Jahren gilt nun schon das Widerrufsrecht, das es sonst schon in vielen Wirtschaftsbereichen gab, auch für alle Makler.

Was bedeutet das?

Jeder, der einen Vertrag abschließt, hat das Recht, diesen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Das ist Ihr Verbraucher-schutz. Warum sollen Sie darauf nun verzichten, wenn Sie mit uns in Verbindung treten?
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Neuverteilung der Maklerprovision

Am 01. Dezember 2020 ist das neue Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision in Kraft getreten. Danach muss die Courtage bzw. Provision nun zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen werden, auch in Schleswig-Holstein ist das nun der Fall. Diese Regelung wird vom Gesetzgeber, aber auch von den meisten Maklern als gerecht angesehen, da ein Makler ja in der Regel für beide Seiten tätig ist. In der Tat erbringt der Makler schon intensive Leistungen für den Verkäufer wie Wertermittlung, verkaufsgerechte Fotos, Werbekonzept, meist auch Erstellung des Energieausweises und Aufarbeitung der Grundrisse sowie Erstellung eines aussagekräftigen und zielgerichteten Exposés, bevor das Verkaufsangebot überhaupt veröffentlicht wird. In vielen Regionen der Bundesrepublik wird daher die Maklergebühr längst geteilt, in Schleswig-Holstein ist das bisher nur selten der Fall und wird sich nun ändern. Eine geringere Maklergebühr für den Käufer kann durchaus auch zu einer steigenden Nachfrage führen.

Zur Corona-Krise für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Es ist uns als Verwalter derzeit nicht erlaubt, Eigentümerversammlungen einzuberufen und abzuhalten.

Die Hausgeldabrechnungen (Jahresabrechnungen) und die neuen Wirtschaftspläne werden aber erst durch Beschluss in einer Versammlung rechtskräftig. Der Gesetzgeber erlaubt uns aber in dieser besonderen Situation, die Abrechnungen und Wirtschaftspläne an die Eigentümer zu versenden mit dem Hinweis, dass diese erst durch Beschluss rechtskräftig werden. So können die Eigentümer ihre Steuererklärungen abgeben und Vermieter die Betriebskostenabrechnungen für ihre Mieter erstellen. Bei kleineren Eigentümergemeinschaften kann es sinnvoll sein, die Wirtschaftspläne durch einen Umlaufbeschluss beschließen zu lassen, wenn es wichtig ist, Preiserhöhungen zu berücksichtigen. Im Übrigen behalten die bisherigen Wirtschaftspläne ihre Gültigkeit bis zur Bestellung eines Neuen. Sollte ein Verwaltervertrag zum Ende des Jahres 2020 enden und eine Neu- bzw. Wiederbestellung des Verwalters im Laufe des Jahres eigentlich erforderlich sein, hat der Gesetzgeber entschieden, dass der Verwalter solange in seinem Amt bleibt, bis wieder eine ordentliche Versammlung stattfinden kann. Damit ist für alle, Eigentümer wie Verwalter, Sicherheit gegeben.

Bleiben Sie gesund!

Sachkundenachweis

Nun ist er also da, der geforderte Sachkundennachweis. Wenn auch die fachliche Qualifikation nicht mehr von „alten Hasen“ nachgewiesen werden muss, so ist das doch endlich ein Schritt in die richtige Richtung. Ab dem 01. März 2019 müssen nun auch Hausverwalter eine Zulassung nach § 34 der Makler- und Bauträger-VO haben. Sie müssen einen ausreichend hohen Versicherungsschutz und eine regelmäßige Fortbildung nachweisen. Außerdem dürfen sie in der Hausverwaltung nur qualifiziertes Personal beschäftigen (Sekretariat ausgenommen).

BW Immobilien erfüllt diese Bedingungen von Anfang an.